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Abklärungen für öffentliche Institutionen, Kirchen und Stiftungen Drucken
Als neutrale Fachstelle machen wir im Auftrag von Behörden, Gerichten, Kirchen und Stiftungen folgende Abklärungen:

Vormundschaftsbehörden
  • Abklärungen für vormundschaftliche Massnahmen
  • Pflegeplatzabklärungen

Gerichte
  • Kinderzuteilungsabklärungen

Kirchen und Stiftungen
  • Bedarfs-Abklärungen bei Anträgen für finanzielle Mittel / Darlehen aus Geldern von Kirchen und Stiftungen